Roman Günter
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Wir hatten kürzlich mit Herr Walter im Zusammenhang mit einem potenziellen Kauf einer Eigentumswohnung zu tun. Nach einer Besichtigung vor Ort hatten wir Interesse an einer Wohnung. Es stellte sich heraus, dass diese Wohnungen beliebt sind und man schnell eine Entscheidung treffen muss. Wir füllten eine sogenannten Reservationserklärung und Entschädigungsvereinbarung aus. Damit verpflichteten wir uns zur Anzahlung von CHF 20‘000. Die Dokumente waren sehr vage gehalten. Die Überweisung der Anzahlung erfolgte an einem Montag und am Mittwoch (Mittag) entschieden wir uns, die Reservation nach nochmaliger Überlegung zurückzuziehen.
Nachdem uns Herr Walter bei der Besichtigung vor Ort erklärt hatte, dass er soeben bei der Attikawohnung jemand hatte, der die Reservation nach ein paar Tagen zurückzog und er den gesamten Betrag zurückerstattet hatte, waren wir der Meinung, dass wir ebenfalls die angezahlten CHF 20‘000.- zurückerhalten werden. Schliesslich hatten wir weder irgendwelche Gespräche mit dem Architekten, noch Änderungswünsche, noch waren die Verhandlungen weit fortgeschritten. Nur 2 Tage nach Zahlungseingang bei Vertikal Investment AG in Zug (über welche der Kauf abgewickelt wurde, und Herr Walter beteiligt ist), war ich eigentlich der Meinung, dass für die Verkäuferschaft noch keine erheblichen Aufwände angefallen waren. Auch im Hinblick auf das uns vor Ort erwähnte Beispiel wo man scheinbar kulant mit einer Situation umgegangen ist.
In unserem Fall lief dies leider nicht so. Wir haben mit Herr Walter das Gespräch gesucht und er entschied sich, nur CHF 19‘000.- zurück zu erstatten. Ihm seien in den 2 Tagen bereits Aufwände in der Höhe von CHF 1‘000.- entstanden. Konkret wurde dies mit administrativen Aufwendungen, Absage an weitere Interessenten und erneute Vermarktung begründet. Auch auf Nachfrage, wieso der eine Fall mit der Attikawohnung nicht gleich gehandhabt wurde, wie unserer, teilte man uns mit, dass dies individuell angeschaut werden müsse.
Ich hätte ein gewisses Verständnis, wenn wir nach x Wochen und fortgeschrittenen Verhandlungen etc. einen grossen Teil der Summe abschreiben müssten. Mir fehlt jedoch das Verständnis, wie in 2 Tagen Aufwände in der Höhe von CHF 1‘000.- entstehen können. Ich habe darauf hin die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Leider sind die Dokumente sehr vage gehalten und daher hätte die restliche Summe auf prozessualem Weg oder einem Mahnungs- / Betreibungsbegehren eingefordert werden müssen. Da die beklagte Summe zu klein sei und Aufwand und Ertrag in diesem Falle nicht übereingestimmt haben, hat die Versicherung einen Prozessauskauf geleistet und mir ¾ der CHF 1‘000.- aus ihrer Tasche zurückerstattet. Recht haben und Recht erhalten sei manchmal nicht dasselbe.
Von Herr Walter wurde mir vorgeworfen, ihm gedroht zu haben. In Tat und Wahrheit habe ich ihm einzig meine weiteren Schritte (Rechtsschutzversicherung und Google Rezension) aufgezeigt, sollten wir nicht den ganzen Betrag zurück erhalten. Ich möchte auf diesem Weg auch keinesfalls die Kompetenz der Awila Immobilien AG oder der Vertikal Investment AG ankreiden. Was mir in unserem Fall gefehlt hat, sind Fingerspitzengefühl und eine gewisse Portion Kulanz. Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die von Herr Walter geltend gemachten Aufwände zur täglichen Routine eines Immobilienmaklers gehören und man sich durchaus hätte dazu entscheiden können, allfälligen anderen interessierten Parteien derselben Wohnung erst nach 1-2 Wochen definitiv abzusagen. Was ich mit dieser Rezension erreiche möchte ist künftige potenzielle Käuferinnen oder Käufer zu sensibilisieren, dass Dokumente nur bei absolutem 100%igem Kaufwunsch unterzeichnet werden und man sich nicht von etwelchen bereits vorhandenen Reservationen stressen lassen sollte. Auch würde ich wirklich alle offenen Punkte klären, bevor etwelche vagen Schriften unterzeichnet werden. Im Falle einer Unsicherheit empfiehlt es sich, die Schriften durch einen Notar oder eine Rechtsberatung prüfen zu lassen und einem die drohenden Konsequenzen aufzeigen zu lassen.